Strahlengrenzwerte für Deutschland und Europa

Die maximale erlaubte Jahresdosis für beruflich strahlenexponierte Personen beträgt 20 mSv, über ein Berufsleben dürfen jedoch nicht mehr als 400 mSv zusammenkommen. Für die normale Bevölkerung sind es 1 mSv (ohne natürliche Strahlung und medizinische Maßnahmen). Ein ungeborenes Kind darf bis zu seiner Geburt keine höhere Strahlendosis als 1 mSv erhalten

Siehe: Grenzwerte im beruflichen Strahlenschutz. Bundesamt für Strahlenschutz (BfS).


Die folgenden Grenzwerte gelten für Deutschland (zusätzlich zur natürlichen Strahlung) für Einzelpersonen der Bevölkerung:

0,000 1 mSv (0,1 µSv) pro Stunde
0,003 mSv (3 µSv) pro Tag
0,02 mSv (20 µSv) pro Woche
1 mSv (1.000 µSv) pro Jahr

Nach:

Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
Strahlenschutzverordnung vom 20. Juli 2001 (BGBl. I S. 1714; 2002 I S. 1459), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Oktober 2011 (BGBl. I S. 2000) geändert worden ist.

Die Änderung soll am 1.11.2011 inkrafttreten.

§46: Organdosis:

[...]Grenzwert der Organdosis für die Augenlinse 15 Millisievert im Kalenderjahr[...]
[...]Grenzwert der Organdosis für die Haut 50 Millisievert im Kalenderjahr[...]

§56 Berufslebensdosis:

[...]Der Grenzwert für die Summe der in allen Kalenderjahren ermittelten effektiven Dosen beruflich strahlenexponierter Personen beträgt 400 Millisievert[...]

 

Grenzwerte der Strahlendosis für österreichische Feuerwehrmänner

  • 15 mSv im normalen Feuerwehreinsatz (Einsatzdosis)
  • 100 mSv zur Lebensrettung - dieser Wert darf einmal pro Jahr aufgenommen werden (Lebensrettungsdosis)
  • 250 mSv im Katastrophenfall, diese darf nur einmal im Leben aufgenommen werden (Katastrophendosis).

Strahlendosis Grenzwerte für Astronauten und sonstige exponierte Personen

Die Berufslebensdosis für strahlenexponierte Personen soll 400 mSv, für Astronauten 1–4 Sv nicht überschreiten.