EU verschärft endlich Grenzwerte beim Strahlenschutz
Per Eilverordnung hatten Europäische Kommission und Europäischer Rat (unterstützt von der deutschen Bundesregierung) die Grenzwerte für die Strahlenbelastung von Lebensmitteln aus Japan nach dem Atom-Unglück von Fukushima völlig unverständlicher Weise gelockert. Die EU-Politik hatte dazu geführt, dass die Strahlengrenzwerte für japanische Importe lockerer waren als vor der Eilverordnung, lockerer als in Japan selbst und lockerer als für Produkte aus anderen Ländern.
Am Freitag, den 8. April 2011, hat die EU-Kommission ihre Politk nun korrigiert. Für die meisten Lebensmittel aus Japan sind künftig zum Beispiel noch Cäsium-Werte bis zu 500 Becquerel pro Kilogramm zulässig. Zunächst war die Höchstgrenze von 600 auf 1.250, für manche Produkte sogar auf 12.500 Becquerel pro Kilogramm angehoben worden. Alle künftigen Grenzwerte hat das Bundesverbraucherministerium in einer Pressemitteilung aufgeführt.
Die Ankündigung der EU-Kommission, die Strahlengrenzwerte wieder nach unten zu korrigieren, ist mit der Durchführungs-VO 351/2011 und dem entsprechenden Anhang umgesetzt.
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_11_362
Neue Höchstwerte für Lebensmittel aus Japan seit 8.04.2012
Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben sich am 8. April in Brüssel auf international einheitliche, strengere Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln und Futtermitteln aus Japan verständigt.
Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 351/2011 der Kommission vom 11. April 2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 297/2011 zum Erlass von Sondervorschriften für die Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist, nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima
(Amtsblatt der Europäischen Union L 97 vom 12. April 2011)
Höchstwerte für Lebensmittel in Bq/kg
Summe der Strontium-Isotope, insbesondere Sr-90:
- für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder: 75 Bq/kg
- für Milch und Milcherzeugnissen: 125 Bq/kg
- für sonstigen Lebensmittel, außer flüssige Lebensmittel: 750 Bq/kg
- für flüssige Lebensmittel: 125 Bq/kg
Summe der Iod-Isotope, insbesondere I-131:
- für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder: 100Bq/kg (zuvor: 150Bq/kg)
- für Milch und Milcherzeugnissen: 300Bq/kg (zuvor: 500Bq/kg)
- für sonstigen Lebensmittel, außer flüssige Lebensmittel: 2000Bq/kg
- für flüssige Lebensmittel: 300Bq/kg (zuvor: 500Bq/kg)
Summe der Alpha-Strahlung emittierenden Isotope von Plutonium und Transplutonium- Elementen, insbesondere Pu- 239, Am-241:
- für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder: 1Bq/kg
- für Milch und Milcherzeugnissen: 1Bq/kg (zuvor: 20Bq/kg)
- für sonstigen Lebensmittel, außer flüssige Lebensmittel: 10Bq/kg (zuvor: 80Bq/kg)
- für flüssige Lebensmittel: 1Bq/kg (zuvor: 20Bq/kg)
Summe aller sonstigen Nuklide mit mehr als zehntägiger Halbwertszeit, insbesondere Cs-134 und Cs-137, außer C-14 und H-3:
- für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder: 200Bq/kg (zuvor: 400)
- für Milch und Milcherzeugnissen: 200Bq/kg (zuvor: 1000Bq/kg)
- für sonstigen Lebensmittel, außer flüssige Lebensmittel: 500Bq/kg (zuvor: 1250Bq/kg)
- für flüssige Lebensmittel: 200Bq/kg (zuvor: 1000Bq/kg)
Neue Grenzwerte als Tabelle
Element | Säuglings- und Kinderlebensmittel | Milch und Milchprodukte | Andere Lebensmittel außer Getränke | Getränke |
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Hinweis: Im Originaltext der Verordnung sind genauere Bezeichnungen der Radionuklide (siehe auch oben) sowie erklärende Fußnoten enthalten | ||||
Strontium | 75 | 125 | 750 | 125 |
Jod | 100 (zuvor: 150) | 300 (zuvor: 500) | 2.000 | 300 (zuvor: 500) |
Plutonium | 1 | 1 (zuvor: 20) | 10 (zuvor: 80) | 1 (zuvor: 20) |
Cäsium | 200 (zuvor: 400) | 200 (zuvor: 1000) | 500 (zuvor: 1250) | 200 (zuvor: 1.000) |
Element | Futtermittel |
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Hinweis: Im Originaltext der Verordnung sind genauere Bezeichnungen der Radionuklide sowie erklärende Fußnoten enthalten | |
Cäsium Cs-134 und Cs-137 | 500 |
Iod-Isotope, insbesondere I-131 | 2.000 |
Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert, alle Ergebnisse ihrer Kontrolluntersuchungen an die Europäische Kommission zu melden. In der Meldung der Bundesregierung vom 6. April 2011 wird deutlich, dass die deutschen Überwachungsbehörden nach wie vor keine belasteten Waren aus der Krisenregion festgestellt haben. Viele Bundesländer berichten, dass seit dem Reaktorunglück in Fukushima keine Lebensmittelsendungen aus Japan eingetroffen seien. Dennoch ist nach Einschätzung des Bundesverbraucherministeriums nicht auszuschließen, dass in den kommenden Wochen bei einzelnen Importwaren aus dem Raum Japan eine Belastung festzustellen sein könnte. Die zuständigen Länderbehörden und die wissenschaftlichen Einrichtungen sind auf diesen Fall vorbereitet. Der gesundheitliche Verbraucherschutz hat in Deutschland höchste Priorität.